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Arbeitssicherheit – Sicherheitsbeauftragte/r in der Kita

Teilnehmer*innenkreis

Mitarbeiter*innen aus Kita und Schulkindbetreuung, die den DEB- Rahmenvertrag zur Arbeitssicherheit abgeschlossen haben


Inhalt und Ziel

Nach dem Sozialgesetzbuch ist jede Kindertagesstätte verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen, wenn die Zahl der Mitarbeiter*innen und Kinder zusammen 20 übersteigt. (§ 22 SGB VII).

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams. Sie sind vom Gesetzgeber und der gesetzlichen Unfallversicherung dazu vorgesehen, bei der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Träger zu unterstützen.

Die Schulung hat das Ziel, die Sicherheitsbeauftragten in ihren Aufgaben zu unterstützen und ihnen Handlungshilfen für die Praxis zu geben. Dazu gehört u.a. das Erkennen von Gefährdungen und Belastungen, die Wahrnehmung möglicher Schutzmaßnahmen und die Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen sowie die Abstimmung mit der Leitung und dem Träger


Referenten:
Olaf Berking, Fachkraft für Arbeitssicherheit


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