Auffrischungsschulungen gem. §8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“
Teilnehmer*innenkreis
Pädagogische Fachkräfte und sozialpädagogische Assistenzkräfte der DEB-Mitgliedsgruppen in Braunschweig
Inhalt und Ziel
Der Gesetzgeber fordert die Pflichtschulung für alle pädagogischen Fachkräfte zum Paragrafen §8a SGB VIII, „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Danach sind die Kindertagesstätten verpflichtet, den Schutzauftrag umzusetzen. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, muss die pädagogische Fachkraft mit einer insofern erfahrenen Fachkraft das Gefährdungsrisiko einschätzen und unter Einbeziehung der Eltern geeignete Hilfsschritte entwickeln.
Die Braunschweiger Vereinbarung mit den Kita-Trägern zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sieht vor, dass jede pädagogische Fachkraft und jede pädagogische Assistenzkraft zunächst in einer ganztägigen Grundschulung in das zielgerichtete Verfahren nach dem Braunschweiger Modell eingeführt wird. Danach soll sie alle zwei Jahre in einer halbtägigen Aufbauschulung ihr Wissen auffrischen und vertiefen und so Handlungssicherheit in Krisensituationen erlangen.
Die Stadt Braunschweig führt regelmäßig Grundschulungen und Aufbauschulungen für Pädagog*innen durch.
Ansprechpartnerin
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.

