Von 25.11.2026 08:30 bis 25.11.2026 16:00
Am DEB, Seminarraum
Teilnehmer*innenkreis
Pädagogische Fachkräfte, pädagogische Assistenzkräfte und Betriebliche Ersthelfer*innen in Kindertagesstätten
Inhalt und Ziel
Auf Ebene der Bundesländer ist geregelt, dass alle fest angestellten Pädagog*innen in Kindertagesstätten in Erster Hilfe geschult sein müssen. Darüber hinaus muss nach Vorgabe der BGW in Kindertageseinrichtungen jeweils ein betrieblicher Ersthelfer oder eine Ersthelferin für jede Kindergruppe anwesend sein. Der Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ kombiniert die Erste Hilfe am Kind und am Erwachsenen.
Termine
V1: 22.04.2026 | V2: 25.11.2026, jeweils 08:30 bis 16.00 Uhr
Leitung
Lothar Neumann, Einsatzsanitäter, Dipl-Soz.päd, Erzieher
Ansprechpartnerin
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.
Kosten
Die Kosten werden über den DEB-Rahmenvertrag zur Arbeitsmedizin von den Einrichtungen selbst finanziert.
Anmeldung
Die Kosten für alle fest angestellte Pädagog*innen können über die Landesunfallkasse LUK/GUV Hannover abgerechnet werden. Hierzu muss sechs Wochen im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Der letzte Antrag muss mindestens 24 Monate zurückliegen. Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular findet ihr unter https://www.lukn.de/praevention/erste-hilfe-antragsverfahren/
Bei kurzfristiger Absage kann ein Ausfallentgelt in Rechnung gestellt werden.