Arbeitssicherheit – Brandschutzhelfer*in

Arbeitssicherheit – Brandschutzhelfer*in

Von 20.04.2026 09:00 bis 20.04.2026 12:00

Am BegegnungsZentrum Gliesmarode, Am Soolanger 1a, 38104 Braunschweig

Kategorien: (VERPFLICHTENDE) SCHULUNGEN FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN


Teilnehmer*innenkreis
Mitarbeiter*innen aus Kitas, Hort– und Schulkindbetreuung und Grundschule, die den DEB-Rahmenvertrag zur Arbeitssicherheit abgeschlossen haben


Inhalt und Ziel

Gemäß ASR 2.2 (Regeln für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände) hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu schulen. Der Arbeitgeber muss mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen.

Diese Schulung qualifiziert die Mitarbeiter*innen in einer 3-stündigen Schulung gemäß DGUV Information 205-023 mit praktischer Feuerlöschübung für diese Aufgabe. Inhalte der Schulung sind:

1. Grundzüge des Brandschutzes

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

4. Gefahren durch Brände

5. Verhalten im Brandfall

Eine Auffrischung ist nach 3-5 Jahren notwendig

 


Termine
V1: 20.04.2026 | V2: 08.09.2026, jeweils ß09:00 bis 12.00 Uhr
Bitte Veranstaltung V1 oder V2 wählen und bei der Anmeldung angeben


Referent
Olaf Berking, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ansprechpartnerin
Stefanie de Vries, Erziehungswissenschaftlerin M.A.


Kosten
Die Kosten werden über den DEB-Rahmenvertrag zur Arbeitssicherheit von den Einrichtungen selbst finanziert.


Anmeldung
Schriftliche Anmeldung für V1 bis zum 10.04.2026 und für V2 bis zum 30.08.2026