Von 19.11.2026 09:00 bis 19.11.2026 13:00
Am DEB, Seminarraum
Teilnehmer*innenkreis
Verantwortliche Eltern und Vorstandsmitglieder aus den Bereichen Personal, Finanzen, Trägerschaft und Vereinsorganisation
Inhalt und Ziel
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen sowie den sicheren Zustand seiner Einrichtung zu gewährleisten. Jeder Betrieb, der einen oder mehrere Mitarbeiter*innen beschäftigt, muss sich arbeitsmedizinisch durch einen Betriebsarzt und sicherheitstechnisch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen (§ 1 Arbeitssicherheitsgesetz).
Der Infoabend gibt Vorständen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und grundpflichten zum Arbeitsschutz in der Kita. Was muss ich als Arbeitgeber beachten und veranlassen, um der gesetzlichen Verpflichtung zum Arbeitsschutz gerecht zu werden?
Referenten:
Dr. med. Eberhard A.-W. Peters, Arbeitsmediziner
Olaf Berking, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ansprechpartnerin
Katharina Schweiger
Anmeldung
Ihr bekommt rechtzeitig vor jeder Veranstaltung eine Einladung per Mail und könnt Euch dann anmelden.